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DSGVO-Hinweis

Bilder gelten generell als personenbezogene Daten, sobald eine Person identifiziert werden kann. "Beiwerk" auf Veranstaltungen, wie im KUG gibt es nicht. Generell ist der Geltungsbereich des KUG ungeklärt. Also gilt gemäß DSGVO: Sind Personen auf einem Foto identifizierbar, bräuchte ich von JEDEM eine ausdrückliche (also schriftliche) Einverständniserklärung. Da das unmöglich ist, gibt es eben keine Foto's, punktum